Vermischtes

Neues Verfahren gegen prominenten IS-Kämpfer

Bundesgerichtshof
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Bundesgerichtshof hat den Weg für ein neues Verfahren gegen das IS-Mitglied Nils D. aus Dinslaken freigemacht. Das berichtet die "Bild" (Samstagsausgabe).
Die Entscheidung war notwendig geworden, nachdem der 6. Strafsenat des OLG Düsseldorf im Oktober eine neue Anklage des Generalbundesanwalts gegen D. zunächst wegen Strafklageverbrauchs abgelehnt hatte, wogegen der GBA sofortige Beschwerde beim BGH eingelegt hatte. Der 2015 aus Syrien nach Deutschland zurückgekehrte Nils D. war zuvor Mitglied eines ISIS-"Greiftrupps" und verhaftete in dieser Funktion unliebsame Personen, die anschließend in ein Foltergefängnis verbracht wurden. 2016 wurde er wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die "Bild" berichtete jedoch über einen Zeugen, der selbst in besagtem Foltergefängnis inhaftiert war und D. schwer belastete. So sei dieser auch selbst an Folterungen und Morden beteiligt gewesen. Der GBA erließ daraufhin Anklage wegen Mordes und Kriegsverbrechen. Da mit der Entscheidung des BGH auch Haftbefehl gegen D. erlassen wurde, bleibt dieser auch weiterhin in Haft.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.