Politik

AnwaltVerein moniert Machtkonzentration der Exekutivspitze beim Infektionsschutz

Umgehung des Parlamentsvorbehalts


Symbolbild für State-Authority (Quelle: Pixabay)
Juristische Bibliothek als Symbol f. "Rechtsstaat"
(Quelle: Pixabay)
GDN - Als einsamer Mahner in der rechtsstaatlichen Wüste der aktuellen Corona-Pandemie-Bekämpfung geriert sich der Deutsche AnwaltVerein mit einer erwähnenswerten Stellungnahme zur Modifizierung des Infektionsschutzgesetzes:
Hervor gehoben wird insoweit, dass es nicht nur um Leben und Tod ginge, sondern auch die Bewahrung des demokratischen Rechtsstaates nicht aus den Augen verloren werden dürfe. Demzufolge muss eine Güterabwägung zwischen der Willensbildung im Parlament und dem Handeln der Exekutive vorgenommen werden, sodass in Bezug zu diesen bei der Corona-Pandemie-Eindämmung ein Gleichgewicht erzielt werden würde.
Ausgehverbote bewertet diese größte Vereinigung der deutschen Anwaltschaft grundsätzlich als mit dem Grundgesetz unvereinbar; auch wenn hierfür Ausnahmen wie Arztbesuche anerkannt wären. Nach dem Wertesystem des Grundgesetzes dürfe dem Bürger und der Bürgerin keine Rechtfertigungspflicht etwa gegenüber der Polizei auferlegt werden, warum diese jeweils ihre eigenen vier Wände verlassen würden. Einer krisenbedingten Schließung von Anwaltskanzleien, die in Italien verfügt worden sein sollen, tritt diese Berufsvereinigung der Anwaltschaft mit aller Entschiedenheit entgegen.
Massiv kritisiert wird auch, dass die Bundesregierung unter Umgehung des Parlaments den Tatbestand einer “epidemischen Lage nationaler Tragweite“ selber annehmen dürfe und auf der Grundlage einer Rechtsverordnung sodann gravierende Grundrechtseingriffe verfügen dürfe: Wie Enteignungen, Zwangsbehandlungen, Passagierdatenerhebungen, Dienstverpflichtungen und dergleichen mehr. Da es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für Grundrechtseingriffe eines Parlamentsgesetzes bedarf, wird es hier noch einiges verfassungsgerichtlich zu klären geben.

Weiterführende Inhalte hierzu sind abrufbar unter:

https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/dav-fordert-rechtsstaatliches-handeln-auch-in-zeiten-von-corona

weitere Informationen: https://www.wisuschil.de

Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.