Politik
BverfG-Urteil Wahlrecht: Zwischenerfolg für Kläger
DIE LINKE
(Quelle: Bild von Sang Hyun Cho auf Pixabay )
GDN -
ie Chaos-Koalitionäre sind haarscharf an einer Blamage vorbeigeschrammt. Sie wollten die klare, unkomplizierte und transparente Regelung mit 250 Direktmandaten, die die Fraktionen von Grünen, FDP und der Partei DIE LINKE gemeinsam vorgeschlagen haben.
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, den Antrag auf einstweilige Anordnung von FDP, Grünen und der Partei DIE LINKE abzulehnen, sagt Jörg Schindler, Bundesgeschäftsführer der Partei DIE LINKE:
Die Chaos-Koalitionäre sind haarscharf an einer Blamage vorbeigeschrammt. Sie wollten die klare, unkomplizierte und transparente Regelung mit 250 Direktmandaten, die die Fraktionen von Grünen, FDP und der Partei DIE LINKE gemeinsam vorgeschlagen haben, partout nicht akzeptieren. Stattdessen entschied sich die Regierungskoalition dafür, zu tricksen, um sich Vorteile bei der Mandatszuteilung zu verschaffen.
Unterm Strich ist die Entscheidung aber ein Zwischenerfolg für die Kläger. Das Bundesverfassungsgericht macht klar, dass es an mindestens zwei Punkten erhebliche Probleme sieht, die im Hauptsacheverfahren geklärt werden müssen:
Erstens ist § 6 BWahlG so unklar formuliert, dass selbst das Verfassungsgericht nicht wusste, ob überhaupt die Wahlkreismandate, die zukünftig unberücksichtigt bleiben sollen, pro Bundesland, pro Partei oder insgesamt auf alle Parteien in allen Ländern bezogen sind. Deshalb lässt das Gericht durchblicken, dass diese Regelung nicht bestimmt genug und damit unwirksam sein könnte.
Zweitens lässt das Gericht ausdrücklich offen, ob die neu eingeführte Kappung der Überhangmandate verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.
Erstens ist § 6 BWahlG so unklar formuliert, dass selbst das Verfassungsgericht nicht wusste, ob überhaupt die Wahlkreismandate, die zukünftig unberücksichtigt bleiben sollen, pro Bundesland, pro Partei oder insgesamt auf alle Parteien in allen Ländern bezogen sind. Deshalb lässt das Gericht durchblicken, dass diese Regelung nicht bestimmt genug und damit unwirksam sein könnte.
Zweitens lässt das Gericht ausdrücklich offen, ob die neu eingeführte Kappung der Überhangmandate verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.
Die führt nämlich zu einer Verschiebung der Wahlgleichheit. Im Ergebnis sind dann nicht mehr alle Stimmen gleich viel wert. Auch diese Abwägung will das Gericht im Hauptsacheverfahren klären.
Also: Der Antrag auf eine einstweilige Anordnung wurde nicht abgelehnt, weil die Bundesregierung mit ihrem Gesetz im Recht wäre. Das Bundesverfassungsgericht hat nur den Eingriff in die verfassungsgemäße Zuständigkeit des Gesetzgebers als zu groß eingeschätzt. Denn die einstweilige Anordnung, das neue Wahlrecht nicht anzuwenden, hätte bedeutet, dass das alte Wahlrecht nicht nur einstweilig, sondern mindestens bis zum Ende der Legislaturperiode weiter gilt.
Also: Der Antrag auf eine einstweilige Anordnung wurde nicht abgelehnt, weil die Bundesregierung mit ihrem Gesetz im Recht wäre. Das Bundesverfassungsgericht hat nur den Eingriff in die verfassungsgemäße Zuständigkeit des Gesetzgebers als zu groß eingeschätzt. Denn die einstweilige Anordnung, das neue Wahlrecht nicht anzuwenden, hätte bedeutet, dass das alte Wahlrecht nicht nur einstweilig, sondern mindestens bis zum Ende der Legislaturperiode weiter gilt.
Das Problem ist, dass damit die Fehler im Wahlrecht Auswirkung auf das Wahlergebnis haben. Das wirft einen Schatten auf die Legitimität dieser Wahl. Das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so. Dieser Schaden bleibt für die kommende Legislaturperiode bestehen. Das ist die Verantwortung der Regierungskoalition.
Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren diese Tricks endgültig ablehnen wird. Eine Wahlprüfungsbeschwerde lässt das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich zu.
Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren diese Tricks endgültig ablehnen wird. Eine Wahlprüfungsbeschwerde lässt das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich zu.
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